AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Grafikdesign- und Mediengestaltungsleistungen
Stand: 12/2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.


1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Grafikdesign- und Mediengestaltungsleistungen zwischen dem Grafikdesigner (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung kreativer Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten. Eine rechtliche Prüfung (insbesondere wettbewerbs-, marken- oder kennzeichenrechtlich) ist nicht Vertragsbestandteil und obliegt dem Auftraggeber.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Auch bei fehlender Schöpfungshöhe gelten die urhebervertragsrechtlichen Regelungen der §§ 31 ff. UrhG entsprechend.

2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Jede unberechtigte Nutzung oder Bearbeitung ist unzulässig.

2.4 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

2.5 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

2.6 Der Auftragnehmer ist als Urheber zu nennen, sofern dem keine branchenüblichen oder ausdrücklich vereinbarten Gründe entgegenstehen. Bei Verletzung der Urheberbenennungspflicht kann der Auftragnehmer einen angemessenen Schadensersatz verlangen.

2.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

2.8 Eine Nutzung über den vereinbarten zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Umfang hinaus ist nicht gestattet. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche, angemessene Vergütung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu verlangen.


3. Vergütung

3.1 Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung von Nutzungsrechten bilden eine einheitliche Leistung.

3.2 Sämtliche Leistungen sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


4. Fälligkeit, Abnahme und Zahlungsverzug

4.1 Die Vergütung ist zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Ablieferung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.


5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Zwei Korrekturschleifen sind im Angebot enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen (z. B. Drucküberwachung, Umarbeitungen) werden gesondert vergütet.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abstimmung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

5.3 Reisekosten und Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.


6. Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, kein Eigentum übertragen.

6.2 Originale und Daten verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe von offenen Daten (z. B. Arbeitsdateien) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

6.3 Die Versendung von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.


7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Eigenwerbung

7.1 Vor der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.

7.2 Eine Produktionsüberwachung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht.


8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.3 Nach Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche und technische Richtigkeit.

8.4 Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen von Ziffer 8.2.


9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung aller überlassenen Vorlagen berechtigt ist und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.


10. Vertragsauflösung

10.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 648 BGB, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn werden pauschal 10 % der Vergütung fällig. Der Nachweis eines geringeren Anspruchs bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.